Atemschutz Wissen

Atemschutz – Einsatzgrundsätze

Das Tragen eines Atemschutzgerätes im Feuerwehreinsatz ist eine besondere Aufgabe. Nicht nur muss man dafür gesondert ausgebildet werden, sondern auch in der entsprechenden Körperlichen Verfassung sein. Ein wichtiger Bestandteil des Atemschutzeinsatzes sind die geltenden Einsatzgrundsätze, die man beachten sollte. Diese werden ich genauer erläutern, jedoch gehe ich nur auf die Grundsätze der Isoliergeräte ein und nicht derer der Filtergeräte.

Allgemeine Einsatzgrundsätze

Die folgenden Grundsätze gelten vorab allgemein für das Tragen von Atemschutzgeräten:

– AGT sind für ihre eigene Sicherheit verantwortlich.

– PA sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und auszuziehen.

– Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden.

– Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen muss eine ausreichend lange Pause gemacht werden.

– Entstandener Flüssigkeitsverlust ist durch das Trinken von geeigneten Getränken auszugleichen, dabei ist besonderer Wert auf die Hygiene zu legen.

Grundsätze für das Tragen von Isoliergeräten

Grundsätzlich gilt es, sich strikt an diese Vorgaben zu halten. Allerdings gilt wie bei jeder FwDV, dass in besonderen Ausnahmefällen von ihr abgewichen werden kann. Diese Fälle jedoch zu bewerten erfordert ein besonderes Maß an Erfahrung und ist nicht nur durch das Tragen des ensprechenden Rangs begründet.

– AGT arbeiten jeweils Truppweise. Sie helfen sich beim gegenseitigen Anziehen und gehen stets gemeinsam vor.

– Pro Einsatzstelle muss ein entsprechender Sicherheitstrupp der Stärke 1/1 bereitstehen und ggfs. Personell aufgestockt werden. Bei Einsatzstellen, an denen von keiner Gefährdung des Trupps unter PA ausgegangen werden kann, wie z.B. im Freien, kann auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden. Weiter gilt jedoch, dass für jeden Angriffsweg in ein Gebäude hinein ein eigener Sicherheitstrupp gestellt werden soll. Dieser ist vollständig ausgerüstet vorzuhalten.

– Können die PA während der Fahrt angelegt werden, so is die Arretierung erst nach Stillstand des Fahrzeugs zu lösen.

– Ein PA bracht nach der Einsatzkurprüfung noch mindestens 90% des Nennfülldrucks, andernfalls ist dieses nicht einzusetzen.

– Während des Einsatzes hat der Truppführer seinen Trupp sowie die Drücke zu überwachen und ständigen Kontakt nach draußen zu halten. Generell gilt, dass für den Rückweg die doppelte Menge Luft eingeplant werden sollte als für den Hinweg. Demetnsprechend hat jeder Trupp ein Handfunkgerät mitzuführen. Es ist Meldung beim Anschließen, beim Erreichen des Einsatzzieles und beim Antritt des Rückweges zu geben.

– Die Erreichbarkeit des Trupps im Innenangriff ist immer zu gewährleisten. Dafür muss der Sicherheitstrupp bei eventuell abbrechendem Funkkontakt nachrücken, solange, bis dieser wieder hergestellt ist.

– Es muss mindestens ein Mittel zur Rückwegfindung verwendet werden, dies kann ein Schlauch, eine Leine oder ein anderes adäquates Mittel sein.

– Bei einem Atemschutznotfall sind die Ventile offen zu belassen und nur der Lungenautomat zu schließen. (Mehr zum Theme Notfallsituation erfahrt ihr demnächst)

Schlussbemerkung

Wie ihr seht, ist die Liste der Einsatzgrundsätze für das Tragen eines Atemschutzgerätes lange, jedoch ist diese unsere Lebensversicherung und es sollte sich unbedingt daran gehalten werden. Ich merke an, dass diese Liste aus der FwDV 7 des Landes NRW entnommen wurden, die entsprechenden Regeln für andere Bundesländer können mehr sein.

Hattet ihr schon einen Atemschutzeinsatz in einem Gebäude oder draußen? Erzählt uns davon in den Kommentaren!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert