FwDV Wissen

FwDV 500

In diesem Bericht zu unserer Serie der Feuerwehr Dienstvorschriften geht es um die FwDV 500, Einheiten im ABC- Einsatz. Grundlegend wird definiert, welche Gefährdung von ABC-Gefahrstoffen ausgehen, hierbei ist zu beachten, das Kontamination und Inkorporation in jedem Fall zu vermeiden sind. Danach werden vorbereitende Maßnahmen bei Gefahrguteinsätzen geregelt, wie z.B. die Gefahrengruppen, die Einsatzplanung, Fachliche Beratung und Erstellung von Feuerwehr- und Einsatzplänen für besondere Objekte. 

Die Gefahrengruppen geben an, wie sich die Einsatzkräfte in verschiedenen Bereichen der Einsatzstelle durch entsprechende Schutzausrüstung zu schützen haben.  Die Gefahrengruppe 1 greift schon bei einem normalen Brandeinsatz, hierbei sollen Feuerwehrangehörige ihre PSA tragen und zusätzlich ein Umluft-Unabhängiges Atemschutzgerät. Dies soll die Inkorporation, also Aufnahme von Stoffen in den Körper, verhindern. Die Gefahrengruppe 2 findet Anwendung, wenn z.B. Nester von Eichenprozessionsspinnern entfernt werden. Hierbei werden z.B. Einmalanzüge und Masken mit Schraubfilter verwendet. Einsatzkräfte, die in einem Bereich tätig werden, in dem Gefahren der Gefahrengruppe 2 auftreten, müssen vor Einsatzbeginn eine Dekon- Stelle aufbauen. In diesem Bereich werden die kontaminierten Einsatzkräfte dekontaminiert, um das Verschleppen von gefährlichen Stoffen zu vermeiden. Des Weiteren muss eine spezielle Überwachung alle Einsatzkräfte erfassen, die sich im Gefahrenbereich befunden haben, um bei späteren eventuellen Krankheiten einen Nachweis erbringen zu können. Bei Gefahren der Gefahrengruppe 3 greifen alle Regeln der Gefahrengruppe 2, jedoch muss hierbei zusätzlich zu Beginn des Einsatzes eine Fachkundige Person anwesend sein.  

In der FwDV 500 werden notwendige Sonderausrüstungsgegenstände definiert, wie die Persönliche Schutzausrüstung, der Atem- und Körperschutz, verschiedene Messgeräte und die Schutzausrüstung am Dekon- Platz.  

Auch werden die verschiedenen Aus- und Fortbildungen für Gefarstoffeinsätze geregelt. Des Weiteren wird in der FwDV 500 auch der Ablauf eines ABC- Einsatzes geregelt. Hierbei muss der ersteintereffende Gruppenführer erkennen, das es sich um einen Gefahrstoffeinsatz handelt und beurteilen, welche und wie viele Kräfte er nachfordert, sowie wie sich der Stoff ausbreitet und es je nach Gegebenheit eindämmt. Danach muss je nach Einsatzlage festgelegt werden, wie die Gefahrenstelle zu beseitigen ist, z.B. durch auffangen und Abtransport durch Spezialunternehmen. Auch muss darauf geachtet werden, dass keine Einsatzfahrzeuge kontaminiert oder noch mehr Fahrzeuge verunreinigt werden, d.h. nach Möglichkeit in Windrichtung anfahren, auf Änderung der Windrichtung achten, Fahrzeuge nicht in Senken abstellen, da sich dort schädliche Gase sammeln können und keine Fahrzeuge im Gefahrenbereich abstellen.  

Nun können Erstmaßnahmen durchgeführt werden, natürlich geht die Rettung von Menschen und Tieren vor allem anderen jedoch ohne eigene Gefährdung. Da die ersteintreffende Wehr für gewöhnlich nicht sofort spezielle Ausrüstung und geschultes Personal mitführt, beschränken sich deren Maßnahmen nur auf grundlegende Tätigkeiten. Hierbei kann nach der GAMS Regel vorgegangen werden.  

Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren.  

Die nachgeforderten Spezialkräfte beschäftigen sich nun mit ergänzenden Maßnahmen, wie z.B. Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen, Schutz der Einsatzkräfte, Dekontamination/ Desinfektion vorbereiten und durchführen, Brandbekämpfung im Gefahrenbereich, Arbeiten im Gefahrenbereich, Information zu Gefahrstoffen einholen, fachkundige Personen hinzuziehen und zuständige Behörden benachrichtigen.  

Des Weiteren werden die Größe des Gefahren- und Absperrbereichs festgelegt. Hierbei wird festgelegt, das der ersteintreffende Gruppenführer einen Gefahrenbereich mit mindestens 50m Durchmesser in Windrichtung einrichtet und einen Absperrbereich mit einem Durchmesser von mindestens 100m in Windrichtung absperrt.  

In der FwDV 500 wird auch die Dekontamination durch die Feuerwehr geregelt, hierbei spricht man jedoch nur von einer groben Reinigung von Einsatzkräften und ihrer Schutzkleidung, Personen, Geräten, sowie die Reduzierung der Kontamination von Lebewesen, Boden, Gewässern und Gegenständen. Die endgültige Dekontamination obliegt den Fachbehörden. 

Die Dekontamination von Personen lässt sich in Stufen aufteilen. Bei der Dekon-Stufe 1 handelt es sich um eine Not-Dekon , welche ab dem Einsatz des ersten Trupps im Gefahrenbereich sicherzustellen ist und findet Anwendung bei Beschädigung der Schutzausrüstung, Kontamination der Haut, Atemluftmangel oder Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen. Die Dekon- Stufe 2 ist die „Standard“ Dekontamination, diese ist bei jedem ABC Einsatz unter z.B. CSA oder Kontaminationsschutzanzug sicherzustellen. Die Dekon der Stufe 3 ist eine erweiterte Dekontamination, diese findet z.B. Anwendung bei Dekon-Maßnahmen von größeren Personenzahlen und/ oder starker/ schwer löslicher Verschmutzung.  

Der Dekonplatz ist bei jedem ABC Einsatz der Gefahrengruppe 2 und 3 einzurichten. Die Lage des Dekonplatzes wird unter Absprache der Einsatzleitung und des für die Dekontamination zuständigen Einheitenführers festgelegt. Auch muss auf gute Erreichbarkeit und auf Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten von Strom, Wasser und Abwasser geachtet werden.  

Des Weiteren werden in der FwDV 500 Regeln und Vorschriften aufgeführt, die sich spezifisch auf die Tätigkeiten von Gefahrstoffeinheiten beziehen.  

Über diesen Link kommt ihr zu der FwDV 500.

Habt ihr noch Fragen, Anregungen oder Meinungen? Hinterlasst diese gerne in den Kommentaren. 

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