FwDV Wissen

FwDV 8

Im heutigen Bericht zu unserer Serie der Feuerwehr Dienstvorschriften geht es um die FwDV 8. Diese Dienstvorschrift beschäftigt sich mit dem Tauchen im Feuerwehrdienst. 

Die FwDV 8 unterteilt das Tauchen im Feuerwehrdienst in drei Stufen, je nach Gefährdung die im Gewässer zu erwarten ist. 

Bei der ersten Stufe sind keine spezifischen Risiken, wie Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, Strömungen oder Einbauten zu erwarten und ist zur Rettung oder Bergung von Personen oder Gegenständen ohne technische Maßnahmen anzuwenden. Die maximale Tauchtiefe sollte hierbei jedoch zehn Meter nicht übersteigen. 

Die zweite Stufe des Feuerwehrtauchens definiert die Rettung oder Bergung von Personen oder Gegenständen mit einfachen technischen Maßnahmen, wie z.B. Befestigen und Lösen von Schrauben oder Meißeln und Sägen. Hierbei sollte die maximale Tauchtiefe von zwanzig Metern nicht überschritten werden. 

Bei der dritten Stufe wird die Stufe zwei um eine zusätzliche Ausbildung und Ausrüstung erweitert.

Auch werden die Anforderungen an einen Feuerwehrtaucher definiert und beschrieben. 

Des Weiteren wird auch die Ausrüstung bei den verschiedenen Tauch- und Rettungsarten in Mindestausrüstung, weitergehende Ausrüstung und Notfallausrüstung unterteilt. 

In der FwDV 8 werden auch die Aus- und Fortbildung, als Theorie und Praxis, sowie die Prüfungen als Feuerwehrtaucher klar definiert. Auch wird die Verwendung eines Tauchdienstbuch beschrieben. In diesem Heft müssen alle Übungen und Einsätze verzeichnet werden, jedoch nicht vom Taucher selbst sondern vom Übungsleiter oder des Taucheinsatzführers. 

Weiterhin werden auch die benötigten Kräfte für einen Taucheinsatz definiert, sowie die Aufgaben der Einsatzleiter, Taucheinsatzführer, Taucher, Sicherheitstauchern und Signalmännern beschrieben. 

Die Instandhaltung der Tauchausrüstung ist auch in dieser Dienstvorschrift geregelt, sie regelt, in welchen abständen die Tauchausrüstung geprüft werden muss. 

Im Anhang der FwDV 8 sind noch weitere wichtige Dinge, wie z.B. die Leinenzugzeichen und Taucheinsatzprotokolle beschrieben.

Hier findet ihr die FwDV 8.

Habt ihr noch Fragen, Anregungen oder Meinungen? Hinterlasst diese gerne in den Kommentaren.

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