Die DV 800 ist eine allgemeine Dienstvorschrift, gilt für alle Hilfsorganisationen, und regelt die Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz.
Zunächst wird grundsätzliches festgehalten, sowie allgemeines erklärt. Die Zuständigkeiten werden als nächstes geklärt und danach ein kleiner Abschnitt, welcher über die Beurteilung der Lage geht. Die Aufgaben der Führung wird auch in dieser DV beschrieben. Die Befehlsgebung und die Zusammenarbeit ist geregelt.
Der zweite Abschnitt regelt die Einsatzgrundsätze. Die vorbereitende Maßnahmen werden im dritten Abschnitt geregelt. Darunter fallen Einsatzvorbereitung und -nachbereitung, sowie die Einsatzplanung.
Vieles über Sprach- und Datendienste, Informations- und Kommunikationsverbindungen wird im Abschnitt vier beschrieben. Abschnitt fünf listet technische und organisatorische Maßnahmen auf, wie das Ausstatten von Befehlsstellen. Herstellen, betreiben und unterhalten von Informations- und Kommunikationsverbindungen zählt unter anderem auch dazu. Das Mitnutzen fremder Informations- und Kommunikationsnetze, die Maßnahmen bei Störungen und bei Sicherheitsvorfällen sind auch im fünften Abschnitt aufgelistet.
Im nächsten Abschnitt werden Schulungsmaßnahmen beschrieben. Im letztem Abschnitt werden die verschiedenen Arten und Vorrangstufen erklärt.
Zum Schluss der DV gibt es 5 Anlagen.
Hier findet ihr den Link zur DV800
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