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Unfallverhütungsvorschrift

Heute behandeln wir für einige ein eher langweiliges Thema. Wie ihr schon in der Überschrift erkennen könnt, handelt es sich um die Unfallverhütungsvorschrift (UVV).

Die meisten finden diese Vorschrift für überflüssig und lästig, obwohl sie in meinen Augen viel Sinn macht, da die UVV uns vor Unfällen schützt. Hundertprozentigen Schutz gibt es nie, das brauchen wir uns nicht einreden, aber ohne diese Vorschrift wären es viele Unfälle mehr oder hätten gar schlimmere Folgen.

Nun zu der für uns geltenden UVV, dies ist die „DGUV  Vorschrift 49 Feuerwehren“. An dieser Stelle möchte ich noch kurz erklären was DGUV bedeutet. Dies ist  die Abkürzung für „Deutsche gesetzliche Unfallversicherung“

Jetzt noch kurz zu dem Inhalt.

Als erstes wird der Geltungsbereich beschrieben, sowie einige Begriffe erklärt.

Im zweiten Abschnitt wird die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz vorgeschrieben. In diesem wird festgehalten, wer die Verantwortung für die Angehörigen hat. Eine Gefährdungsbeurteilung wird ebenfalls zur Pflicht ausgeschrieben. Da der Träger für die Eignung der Einsatzkraft verantwortlich ist, sind sie verpflichtet sich erforderlichenfalls sicherheitstechnisch und medizinisch beraten zu lassen. Auch Eignungstests bei besonderen Anforderungen sind eingeschlossen. Eine regelmäßige Unterweisung über die UVV ist vorgeschrieben, sowie über die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr. Die Instandhaltung von Einrichtungen, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstung ist vorgeschrieben. Daher auch die regelmäßigen Prüfungen.

Im dritten Abschnitt werden die Feuerwehreinrichtungen behandelt. Hier werden die Voraussetzungen von baulichen Anlagen, Geräten, Ausrüstung und Fahrzeugen vorgeschrieben. In diesem Abschnitt wird auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben, dazu in dem Bericht am 29.05.2021 mehr.

Im vierten Abschnitt wird beschrieben, was während und nach dem Dienst zu berücksichtigen sind. Es ist vorgeschrieben, dass Maßnahmen nur getroffen werden dürfen, wenn sie ein sicheres Tätigwerden ermöglichen. Die Benutzung der PSA ist hier vorgeschrieben. An dieser Stelle lohnt sich ein Blick rein, wenn es sich um die Kinder und Jugendlichen handelt. Auch die Wasserförderung ist so zu wählen, dass es für uns keine Gefahr bietet. Die Sicherheitsaspekte beim Betrieb von Fahrzeugen wird hier geschrieben, sowie bei der Rettung aus Höhen und Tiefen, die Benutzung von hydraulischen und pneumatischen Rettungsgeräten, der Dienst auf, an und im Gewässer und auch der Einsatz der Atemschutzgeräten. Die Ein- und Absturzgefahren sind hier erläutert und am Ende des Abschnitts die Gefährdung des elektrischen Stroms.

Am Ende der UVV sind Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelungen und das Inkrafttreten und Außerkrafttreten beschrieben, bevor es zu einer Anlage der Fristen von Eignungsuntersuchungen kommt.

Hier ist ein Link zur UVV.

Was haltet ihr von der UVV? Habt ihr noch Fragen, Anregungen, Meinungen? Schreibt diese gerne in die Kommentare.

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